Betriebsordnung des Campes

  1. Im Bereich des Campes Sokol Troja kann nur die Person untergebracht werden, die sich ordnungsgemäß an der Rezeption, bzw. im Restaurant bei der Einfahrt ins Areal, anmeldet, legt den Personalausweis vor und zahlt die Unterkunftsgebühr ein. Jede Person, die in einem Zelt oder Wohnwagen untergebracht wird, erhält eine Registrierungsnummer, die zur zur ständigen Kontrolle dient und sollte am Armaturenbrett eines PKW´s, Wohnwagens oder ans Fenster sichtbar angebracht werden.
  2. Die Nutzung des Campingplatzes ist nur den Personen gestattet, die weder kein Keimträger noch mit infektiösen oder parasitären Krankheiten infiziert sind, oder nicht einer verstärkten Gesundheitsüberwachung oder Quarantäne unterliegen.
  3. Die Gäste, die in ihren eigenen Einrichtungen übernachten (Zelte, PKW, Wohnwagen, Kleinbusse usw.), müssen am Abreisetag das Areal bis 14.00 Uhr verlassen. Sollte dies seitens des Gastes nicht eingehalten werden, ist der Vermieter berechtigt, den Preis für den nächsten Tag zu berechnen.
  4. Der Aufenthalt wird bezahlt im voraus.
  5. Vor der Abreise muss die Chipkarte entweder an der Reception oder im Restaurant abgeben werden.
  6. Die im Camp untergebrachte Gäste sind vepflichtet Sauberkeit und Ordnung zu halten.
  7. Gäste sind verpflichtet, den Abfall nur in dafür vorgesehene Behältern an den vorbehaltenen Stellen zu entsorgen. Anderer Műll darf nirgendwo auf dem Campingplatz gelagert werden.
  8. In der Zeit von 22:00 bis 6:00 ist die Nachtruhe einzuhalten.
  9. Die Übernachtung von Familienmitgliedern und anderen Personen, die zum Aufenthalt nicht angemeldet sind, ist verboten.
  10. Eltern sind für die Sicherheit ihrer Kinder im Areal des Campingplatzes verantwortlich.
  11. Es gibt ein striktes Verbot Lagerfeuer auf dem Campingplatz einzulegen.
  12. Das Waschen und Warten von Kraftfahrzeugen ist strengstens untersagt.
  13. Hunde und andere Haustiere können sich im Camp nur an der Leine und im Begleitung vom Besitzer bewegen, wobei Hunde einen Maulkorb haben műssen.
  14. Die Höchstgeschwindigkeit im ganzen Arealist 5 km / St.
  15. Der Gast haftet fűr Schäden am Eigentum des Vermietes nach den allgemein verbindlichen Vorschriften.
  16. Der Vermieter haftet nicht für Geld, persönliche Dokumente oder andere Wertgegenstände, die ihm in seine Obhut nicht übergeben wurden. Fűr freigelegte Sachen haftet der Betreiber des Campes nicht.
  17. Jeder Gast muss sich mit dieser Betriebsordnung vertraut machen und es auch einhalten. Mit der Bezahlung der Unterkunft erklärt der Gast, dass er mit diesem Dokument vertraut ist.
  18. Die im Camp geltende Betriebsordnung ist für alle, die sich auf dem Campingplatz aufhalten, verbindlich. Jede Person, die gegen Betriebsordnung verstößt, wird aus dem Camp ohne Kostenersatz ausgewiesen. Bei Beschädigung oder Zerstörung der Ausstattung des Unterkunftsanbieters wird der Mindestbetrag von 5.000 CZK (218 EUR) aufgehoben oder der Betrag der dem verursachten Schaden entspricht geltend gemacht.
  19. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthaltes seitens des Gastes wird der bereits bezahlte Betrag nicht zurückerstattet.

Diese Betriebsordnung des Campes ist ab 1. April 2018 gűltig.